Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) PATAGO

REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Stand: September 2021

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651 a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.

Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt. Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) bucht.

Validierung: Benutzerdefinierte Vorschläge haben eine Validierungsfrist von 14 Tagen nach Ausstellung.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Patagonia NWT UG, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefon, per Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme Ihrer Anmeldung zustande und wird Ihnen mit der Reisebestätigung als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger ausgehändigt (z. B. per E-Mail, Papierform: nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).

Der Kunde hat für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Zahlungs- und StornobedingungenZahlung

Bei der Bestätigung verlangen wir eine Anzahlung von 30 % und sechs Wochen vor Reiseantritt die restlichen 70 %. Diese Regel gilt nicht für Flüge, die bei Bestätigung bezahlt werden müssen.

Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Patagonia NWT UG. Es wird empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde zurück, so verliert Patagonia NWT UG den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierzu hat Patagonia NWT UG folgende Entschädigungspauschalen bestimmt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Patagonia NWT UG und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen richten und in Prozent des Reisepreises, orientiert am Zeitpunkt des Kunden.

Im Falle einer Stornierung durch den Kunden / Passagier werden folgende Kosten berechnet:

  • Im Falle einer Stornierung eine Woche bis einen Tag vor Anreise: 100% des Gesamtbetrages
  • Im Falle der Buchung von speziellen Dienstleistungen und / oder Unterkünften, Kreuzfahrten und / oder Flügen können andere Stornierungsregeln gelten. Sie werden darüber im Moment des Angebots und / oder wenn die Rechnung gesendet wird, informiert.
  • Im Falle einer Stornierung einen Tag vor Ankunft: 100% des gesamten Rechnungsbetrages.
  • Bei Stornierung von Inlandsflügen, Bus- und / oder Ferrytickets werden 100% Kosten berechnet, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
  • Bei besonderen Anreizprogrammen/Unterkünften können unterschiedliche Stornierungsbedingungen gelten; diese werden im Vorschlag des Sonderanreizes angegeben.

Es bleibt dem Kunden stets unbenommen, nachzuweisen, dass Patagonia NWT UG ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Umbuchungen, d. h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart, sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) gemäß den vorgenannten Rücktrittsbedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.

Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Patagonia NWT UG nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.Patagonia NWT UG kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Patagonia NWT UG darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Gast einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

3. Leistungen

Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots zu der betreffenden Reise und sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung.

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen

Patagonia NWT UG behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Patagonia NWT UG den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Patagonia NWT UG zur Preissenkung nach 4 wird ausdrücklich hingewiesen.

Da 4 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Patagonia NWT UG führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Patagonia NWT UG zu erstatten. Patagonia NWT UG darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

Patagonia NWT UG behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeiten- oder Routenänderungen). Patagonia NWT UG hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Patagonia NWT UG sie nicht einseitig vornehmen. Patagonia NWT UG kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Patagonia NWT UG bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Patagonia NWT UG die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4 entsprechend, d. h. Patagonia NWT UG kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Patagonia NWT UG bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

Patagonia NWT UG kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Patagonia NWT UG den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

Nach dem Ablauf einer von Patagonia NWT UG nach 4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

Tritt der Kunde nach 4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Patagonia NWT UG infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Patagonia NWT UG unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von Patagonia NWT UG  für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Patagonia NWT UG  gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

Patagonia NWT UG  haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Patagonia NWT UG  sind. Patagonia NWT UG haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens Patagonia NWT UG  ursächlich waren.

Patagonia NWT UG haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von Patagonia NWT UG oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

6. Leistungen

Unterkunft

Bitte beachten Sie, dass südamerikanische Hotels möglicherweise eine andere Sterneklassifizierung haben als in Ihrem Heimatland. Die in der Reiseroute genannten Hotels können zum Zeitpunkt der Bestätigung geändert werden, da sie sich aufgrund der Verfügbarkeit ändern können. Bei der Ankunft werden Sie möglicherweise vom Hotel als Garantie aufgefordert, eine gültige Kreditkarte zu hinterlegen und Ihren Reisepass zu übergeben, damit das Hotel eine Kopie erstellen kann.

Transfers

Patagonia NWT UG arbeiten mit normalen Vier-Personenautos für Transfers. Wir berechnen einen großen Koffer und eine kleine Tasche pro Person (Airline Maßnahmen). Falls mehr Gepäck ankommt, muss Patagonia NWT UG informiert werden und zusätzliche Gebühren können anfallen.

Mietwagen

Patagonia NWT UG können nicht für Probleme bezüglich der Größe des Mietwagens verantwortlich gemacht werden. Die Mietwagenkategorien können auf der Website von Hertz (http://www.milletrentacar.com.ar/2/fleet.asp) geändert werden (gilt nur für Mietwagen in Argentinien). Falls die Abholung oder Rückgabe des Mietwagens außerhalb der Bürozeiten oder in Hotels / Flughäfen erfolgt, sind bei der Buchung Kreditkarteninformationen und eine Kopie des Führerscheins erforderlich. Bei Abholung des Mietwagens muss eine gültige Kreditkarte vom Passagier zur Verfügung gestellt werden.

Ausflüge/Touren

Alle (optionale) Ausflüge/Touren sind ohne Mittagessen, Snacks und (Nationalpark) Eintrittsgebühren, es sei denn, dies ist im Reiseangebot anders erwähnt. Regelmäßige (optionale) Ausflüge/Touren werden mit einem englischsprachigen Führer (zweisprachiger Führer) oder mit spanisch sprechendem Führer angeboten. Private (optionale) Ausflüge/Touren werden immer von spanisch sprechenden Führern begleitet und haben eine zusätzliche Gebühr für einen zweisprachigen Englisch (oder andere Sprachen) sprechenden Führer. Im Falle, dass gebuchte Ausflüge/Touren nicht durchgeführt werden können oder aus klimatischen Gründen eine Änderung erforderlich ist und / oder nicht durchgeführt werden kann, ist eine Rückerstattung nicht möglich. Es gibt zu keiner Zeit eine Garantie, dass wilde Tiere am Ziel entdeckt werden. Falls keine Ausflüge im Voraus gebucht werden, können die Passagiere Ausflüge am Zielort buchen, indem sie sich an den lokalen Anbieter wenden (die Kontaktdaten sind in den Reisegutscheinen enthalten).

Flüge

Inlandsflüge können in Verbindung mit dem internationalen Flug höchstwahrscheinlich günstiger über einen Airpass des Reiseziels arrangiert werden. Falls Flüge im Angebot angegeben sind, betrachten Sie diese als Beispielflüge; Flugzeiten und Preise können sich daher ändern. Nicht bevor Patagonia NWT UG die volle Bezahlung der angebotenen Flüge auf ihrem Konto erhalten haben, können die Flüge gebucht und die Tickets ausgedruckt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich Flugpreise, -zeiten und -verfügbarkeit ändern. Im Falle einer Stornierung oder wenn Änderungen erforderlich sind: einmal ausgestellt fallen 100% Stornogebühren.

Bus- und Ferrytickets

Bus- und Ferrytickets können nur einen Monat vor dem Reisedatum ausgestellt werden. Bis zum endgültigen Ausgabepreis und der Verfügbarkeit kann die Sitzart (Cama / Semi-Cama) oder die Abfahrts- und Ankunftszeit garantiert werden. Erst nachdem Patagonia NWT UG die vollen Quotenzahlungen auf ihrem Konto erhalten haben, können die Tickets gebucht und die Tickets ausgedruckt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich Preise, Zeiten und Verfügbarkeit ändern. Im Falle einer Stornierung oder wenn Änderungen erforderlich sind: einmal ausgestellt fallen 100% Stornogebühren. Es kann vorkommen, dass aktuelle Tickets vor Ort im Büro des Busunternehmens abgeholt werden müssen. Sie werden darüber vor Ihrer Reise und / oder in Ihrem Gutschein informiert.

Allgemeine Bedingungen

  • Die Reiserouten basieren auf der Verfügbarkeit der Hotels und Dienstleistungen zum Zeitpunkt der endgültigen Reservierung. Sollte ein Hotel oder eine Dienstleistung nicht verfügbar sein, behält sich Patagonia NWT UG das Recht vor, eine Alternative in ähnlicher Kategorie und Preisklasse anzubieten. Im Falle eines höheren Preises muss der Passagier für die Differenz aufkommen. Hotels / Anbieter können Preisänderungen noch umsetzen; daher können sich die Preise ändern, wenn keine Reservierung und Anzahlung erfolgt.
  • Reiserouten beinhalten keine (Nationalpark-) Eintrittsgebühren, es sei denn, dies ist im Angebot anders erwähnt.
  • Preise sind in EURO ausgedrückt
  • Bei Ankunft in Buenos Aires erhält der Passagier ein Informationspaket mit Reiseinformationen, Stadtplan von Buenos Aires, Gutscheinen, Bus- / Flug- / Fährtickets und ggf. einer Wegbeschreibung.
  • Falls der Passagier Änderungen an der Reiseroute vornehmen möchte, während er sich bereits in Südamerika befindet, müssen zusätzliche Kosten vom Passagier selbst getragen werden.
  • Getränke sind nicht standardmäßig in den Mahlzeiten enthalten.
7. Beschwerden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich bei der in der Reisebestätigung genannten Stelle bzw. der örtlichen Reiseleitung von Patagonia NWT UG oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige und konnte  Patagonia NWT UG  infolgedessen nicht Abhilfe schaffen, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat  Patagonia NWT UG den Reisemangel zu beseitigen.  Patagonia NWT UG kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.  Patagonia NWT UG kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Patagonia NWT UG die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat  Patagonia NWT UG Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Patagonia NWT UG innerhalb der vom Kunden für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von  Patagonia NWT UG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält  Patagonia NWT UG hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von  Patagonia NWT UG auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von  Patagonia NWT UG zu erstatten.  Patagonia NWT UG ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen  Patagonia NWT UG zur Last.

8. Kündigung von Patagonia NWT UG

Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Patagonia NWT UG nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Patagonia NWT UG  ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Patagonia NWT UG den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

9. Identität des Luftfahrtunternehmens

Patagonia NWT UG informiert bei Buchung den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, muss/müssen diejenige/n Fluggesellschaft/en genannt werden, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und Patagonia NWT UG muss unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt.

10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Patagonia NWT UG informiert den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Patagonia NWT UG  hat seine vorvertraglichen Informationspflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde Patagonia NWT UG beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet Patagonia NWT UG nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

11. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Gast unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Patagonia NWT UG nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Veranstalter:
Patagonia NWT UG
Gewerbeparkring1-3, 15517 Fürstenwalde
Tel.: 033 61 155 3769
E-Mail: info@patago.com
Geschäftsführer: Huisman, Stephan Adriaan Matthieu

Datenschutzhinweis:

Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Patagonia NWT UG und deren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutzten Reservierungssystem (GDS) verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Aufgrund eines US-Bundesgesetzes zur Terroristenfahndung sind die Fluggesellschaften gezwungen, die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers vor der Einreise in die USA der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) mitzuteilen. Ohne diese Datenübermittlung ist eine Einreise in die USA nicht möglich – dies betrifft auch Zwischenlandungen sowie Umsteigeflüge. Auch bei Flügen in andere Staaten, die lediglich den Luftraum der USA tangieren, müssen diese Daten ebenfalls zwingend übermittelt werden.

Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf Patagonia NWT UG hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von Patagonia NWT UG angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt.